- Spar hat ein Verkaufsverbot von Energy Drinks an unter 14-Jährige erlassen.
- Dies weil die stark koffeinhaltigen Getränke besonders bei Kindern zu Hyperaktivität und Schlafstörungen führen könnten.
Die freiwillige Selbstverpflichtung soll ein Zeichen setzen, teilte Spar mit. Unter die Kategorie Energy Drinks fallen laut dem Detailhändler alle Getränke mit einem erhöhten Koffeingehalt von 150mg pro Liter.
Spar bleibt vorläufig alleine
Mit seiner Ankündigung, per sofort keine Energy Drinks mehr an unter 14- Jährige zu verkaufen, gelang dem Detailhändler Spar ein Coup. Allerdings kann man sich die Frage stellen: «Was nützt es, wenn ein Verkäufer die Schraube anzieht, alle anderen aber nicht?» Kinder erhalten auch künftig problemlos ihren aufputschenden Wachmacher – einfach in einem anderen Laden. Man hoffe natürlich, dass die anderen Detailhändler ihrem guten Beispiel folgen, lässt die Spar-Medienstelle verlauten. Man diskutiere zwar immer wieder, ob eine Einschränkung beim Verkauf von Energy Drinks nötig sei, sagt Migros-Sprecher Patrick Stöpper. Gegenwärtig sehe man aber von einer Alterskontrolle ab. Stöpper verweist auf die Eigenverantwortung der Kinder und ihren Eltern. Auch Coop-Sprecher Urs Meier stellt kein baldiges Umschwenken in Aussicht: «Bei Getränken mit erhöhtem Koffeingehalt setzen wir auf Information und Eigenverantwortung. Ein Verkaufsverbot an unter 14-Jährige ist bei uns nicht geplant.» Nach dem Vorpreschen von Spar wird der Druck auf die anderen Detailhändler trotzdem steigen. Nicht zuletzt begrüssen Ernährungsberatungsstellen die Selbstbeschränkung von Spar. Marianne Honegger von der Ernährungsberatung des schulärztlichen Dienstes der Stadt Zürich: «Wir begrüssen alle Massnahmen die dazu beitagen, dass Kinder weniger Süssgetränke konsumieren. Energy Drinks sind vollgestopft mit Koffein und Zucker und darauf reagieren Kinder viel sensibler als Erwachsen.»
Vorbild Alkohol-Verbot
Mit dem Verkaufsverbot an unter 14-Jährige wolle man Kinder dazu ermutigen, eine gesündere Getränkewahl zu treffen. Der Beschluss gelte für die Lizenzbetreiber von Spar-Läden jedoch nur als «Empfehlung».
Um das Verkaufsverbot möglichst umfänglich durchzusetzen, sollen die gleichen Mechanismen wie beim Alkoholverkauf greifen. Wenn ein Energy Drink an der Kasse gescannt wird, soll ein entsprechender Warnhinweis das Kassenpersonal darauf aufmerksam machen.
Andere Detailhändler wie Denner geben sich zurückhaltender: «Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam», teilte etwa Denner-Mediensprecher Thomas Kaderli mit.