Wichtiger Schritt im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA: Mit der Tessiner Privatbank BSI hat sich die erste Bank aus der sogenannten Kategorie 2 mit den US-Behörden geeinigt. Weitere Einigungen dürften laut dem amerikanischen Justizministerium bald folgen.
Rund 3500 US-Kunden
Die Übereinkunft mit BSI gab das US-Justizministerium an einer Telefonkonferenz am Montagabend bekannt. Demnach zahlt die Bank 211 Mio. Dollar zur Beilegung des Rechtsstreits. Das Institut habe zudem ein sogenanntes «Non Prosecution Agreement» (NPA) unterschrieben sowie in Kontrollen eingewilligt, teilte die Behörde weiter mit.
Demnach hatten im Jahr 2008 bis zu 3500 US-Kunden ein Konto bei der BSI. Von einigen habe die Behörde bereits die Namen erhalten, von wie vielen wurde allerdings nicht mitgeteilt. Die von der BSI verwalteten Vermögen beliefen sich im Sommer 2008 auf insgesamt 2,78 Mrd. Dollar. Bei einem Teil davon handelt es sich allerdings auch um deklarierte Vermögen.
Viele Banken wehren sich gegen US-Auflagen
Unsicher bleibt vorerst, was die Kontrollen, auf die sich die amerikanischen Behörden und die BSI Bank verständigt haben, genau beinhalten. In der gemeinsamen Erklärung, welche die Schweiz und die USA im Sommer 2013 zur Beilegung des Steuerstreits unterzeichnet hatten, gibt es einigen Ermessensspielraum.
Im vergangenen Herbst wurde bekannt, dass sich ein Grossteil der betroffenen Schweizer Banken gegen geplante Auflagen des US-Justizdepartements zur Wehr setzten. Gemäss einem Entwurf müssten sich die Banken dazu verpflichten, künftig jegliche Kenntnis einer Handlung oder Information, die irgendwie mit dem Thema US-Steuern zusammenhängt, vollständig in die USA zu melden.
Inzwischen sind einige Kategorie-2-Banken aus dem US-Steuerprogramm ausgestiegen. Dazu zählen die Genfer Kantonalbank, Barclays Schweiz oder die Schweizer Tochter der VP Bank. Die Kategorie 2 des Programms des US-Justizdepartement haben jene Banken gewählt, welche einen Verstoss gegen amerikanische Gesetze nicht ausschliessen können.
Banken warten auf einen Durchbruch
Zur Kategorie 1 gehört ein gutes Dutzend Banken, gegen die die US-Behörden bereits Verfahren wegen mutmasslichen Steuerdelikten eingeleitet hatten. Während sich die Credit Suisse im Mai 2014 mit den US-Behörden einigen konnte und in eine Strafzahlung von insgesamt 2,6 Mrd. Dollar einwilligte, warten andere Banken dieser Kategorie weiterhin auf einen Durchbruch. Zu ihnen zählen Julius Bär sowie die Kantonalbanken von Basel und Zürich.
Banken der Kategorie 3 müssen beweisen, dass sie und die als US-Personen geltenden Kunden nicht gegen amerikanische Steuergesetze verstossen haben. Kategorie 4 schliesslich ist für Banken, die lediglich regional tätig sind und keine US-Kunden haben, aber trotzdem von der Entlastung durch das Steuerprogramm profitieren wollen.