Um was geht es? Anfang Dezember ist das neue Gesetz zu Gentests an Menschen in Kraft getreten. Es bringt die Grundlagen auf den neuesten Stand. Während medizinische Tests nur von Fachpersonen durchgeführt werden dürfen, boomen im Internet Gentests. Die Behörden warnen davor – vor den allfälligen Resultaten und davor, dass die sensiblen Daten, das Erbgut, weiterverwendet werden könnte.
Warum braucht es ein neues Gesetz? Das bisherige Gesetz ist aus einer Zeit, als Gentests teuer waren und lange dauerten. Inzwischen ist die Technik so gut, dass es neben genetischen Untersuchungen aus medizinischen Gründen auch sogenannte Fun-Gentests gibt. Ferner gilt es, Missbräuche dieser sensiblen Daten zu verhindern und die Persönlichkeit zu schützen.
Allgemeine Informationen des Bundes zu Gentests
Was regelt das neue Gesetz? Das «Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen» regelt fast alle Gentests: Da sind etwa Vaterschaftstests oder ein Test, um Verwandte oder Vorfahren ausfindig zu machen. Da sind die medizinischen Tests – etwa vorgeburtliche Untersuchungen, wie jene auf eine Trisomie, Abklärungen zu Erbkrankheiten oder Krankheitsveranlagungen, bevor eine Krankheit ausgebrochen ist, oder auch Tests, um Diagnose und Therapie festzulegen. Dazu kommen nicht-medizinische Tests, welche Antworten zur geeigneten Ernährung oder dem persönlichen Trainingsplan liefern
Was regelt es nicht? In anderen Gesetzen geregelt ist das DNA-Profiling in der Strafverfolgung und die Forschung am Menschen.
Gentests im Internet boomen – wo ist Vorsicht geboten? Überall dort, wo nicht klar ist, ob die sensiblen Daten zum Erbgut weiterverwendet werden. Wer also zum Spass einen Gentest im Internet bestellt, selbst durchführt und eine Speichelprobe einschickt. Der Bund informiert auf einer Website darüber. Er warnt auch vor falschen Versprechen, dass also Tests nicht beantworten können, was sie versprechen.
Warum sind solche Tests in der Schweiz sehr strikt geregelt? Das Gesetz regelt strikt, wer Gentests durchführen kann. Im medizinischen Bereich dürfen das nur Fachleute wie Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen oder Chiropraktiker. Es geht darum, dass der Test begleitet wird und dann vor allem die Resultate zusammen besprochen werden können. Wenn der Test auf eine Diagnose oder auf ein mögliches Krankheitsrisiko hinausläuft, müssen Resultat und Folgen erklärt und eingeordnet werden können.
Im nicht-medizinischen Bereich, etwa zur Ernährung oder zum Sport, sind ebenfalls Fachleute gefragt, wenn es um Tests von besonders schützenswerten Eigenschaften geht. Bei den Fun-Gentests gibt es keine Vorschriften – da ist aber Vorsicht geboten, was den Daten- und Persönlichkeitsschutz anbelangt.