Selbst an Weihnachten stehen für Anni Lanz die Flüchtlinge im Zentrum und nicht ihr eigenes Weihnachtsfest. Diese Woche verteilte Lanz vor einem Ausreisezentrum in Allschwil Geschenke. «Weihnachten habe ich mit den Flüchtlingen gefeiert. Mehr brauche ich nicht», sagt die 73-jährige im Wochengastgespräch mit dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.
Seit Jahren kämpft die Baslerin für die Rechte von Migrantinnen und Migranten und setzt sich für Bedürftige ein, zum Beispiel als sie in ihrer Dreizimmerwohnung im Kleinbasel acht Flüchtlinge beherbergte. «Für meinen Mann war das schon eine harte Zeit», sagt sie heute mit einem Lächeln.
Eine rechtswidrige Tat rückgängig machen ist nicht rechtswidrig.
Auch vor Gerichtsverfahren schreckt sie nicht zurück. So wurde sie 2018 verurteilt, weil sie einen jungen Afghanen von Italien über die Grenze in die Schweiz brachte. Zwar wusste sie, dass diese Handlung illegal ist. Der Mann habe aber schwere psychische Probleme gehabt und sei deshalb widerrechtlich ausgeschafft worden, sagt Lanz. «Eine rechtswidrige Tat rückgängig machen ist nicht rechtswidrig.» Das Bezirksgericht Brig verurteilte Lanz dennoch zu einer Busse von 800 Franken wegen Fluchthilfe. Nun hofft sie auf einen Freispruch durch das Bundesgericht.
Lanz findet, die Verantwortung der Schweiz höre nicht an der Landesgrenze auf. Durch den Verbrauch an Ressourcen in den Drittwelt-Ländern, trügen Industriestaaten eine Mitschuld, dass sich Menschen auf die Flucht begeben müssen. Soll die Schweiz denn alle Flüchtlinge aufnehmen, die ins Land wollen? «Diese Frage kommt immer wieder und sie bleibt ungelöst», sagt Lanz. Einfache Rezepte gebe es auf jeden Fall nicht.
Diese Arbeit gibt dem Leben einen Sinn.
Ein Rezept ist es, den Betroffenen zu helfen, wo immer es auch geht. Ihre Arbeit wolle sie denn auch noch so lange wie möglich machen. «Meine Arbeit gibt dem Leben einen Sinn.»