Der Migrationsfachmann machte sich des Erleichterns des rechtswidrigen Aufenthalts und des Verschaffens einer Erwerbstätigkeit an eine Ausländerin ohne Bewilligung schuldig, wie es in dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bezirksgerichts Luzern heisst. Zudem verstiess er mehrfach gegen eine Meldepflicht für Schusswaffen.
Der Mann wurde zu einer auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à je 190 Franken verurteilt. Hinzu kommen zwei Bussen von total 3500 Franken. Die Freundin des Mannes, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde ebenfalls zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt.
Chat als Beweis
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte ehemalige Kantonsmitarbeiter legte Berufung ein. Er bestritt vor Gericht die Vorwürfe und verlangte einen Freispruch.
Das Bezirksgericht hält es für erwiesen, dass der Mann vom Escort-Service seiner Freundin wusste und sie unterstützte. So habe er für sie Geld für ein Inserat auf einer Webseite übergeben. Zudem sei auf seinem Mobiltelefon einschlägiger Chat-Verkehr festgestellt worden, hält das Gericht in einer Kurzbegründung fest.
Der frühere leitende Mitarbeiter arbeitet inzwischen nicht mehr für den Kanton. Der Abteilungsleiter wurde im Verlauf des Verfahrens freigestellt und entlassen.