Der Urner sitzt seit vier Jahren im Gefängnis. Der Cabaret-Betreiber soll einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt und 11 Monate zuvor auf einen Gast geschossen haben. Doch er beteuerte stets seine Unschuld.
Bundesgericht hiess Beschwerde gut
Ignaz Walker war im Herbst 2013 vom Urner Obergericht in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Bundesgericht hiess im Dezember 2014 eine Beschwerde gegen dieses Urteil in zwei Punkten gut. Das Bundesgericht erachtet es als «eher unwahrscheinlich», dass auf einer abgeschossenen Patronenhülse die Spuren des Schützen zu finden waren. Darauf stellte der Anwalt des Mannes beim Obergericht ein Haftentlassungsgesuch.
Das Obergericht Uri hat seinem Gesuch auf Haftentlassung nun stattgegeben. Das Gericht kam zum Schluss, dass es keinen Grund mehr gebe, den Beschuldigten länger in Sicherheitshaft zu lassen. Weder die Fluchtgefahr noch die Verdunkelungsgefahr seien ausreichend gross. Allerdings schränkte das Gericht seine Bewegungsfreiheit ein. Der Beschuldigte darf die Schweiz nicht verlassen, sein Pass bleibt eingezogen. Zudem darf er keine Kontakte zu Personen und Parteien pflegen, die an seinem Verfahren beteiligt sind.