Die Beschwerde sei vergangene Woche beim Bundesgericht eingebracht worden, sagte Heinz Keller, Verwaltungsratspräsident der Stanserhorn-Bahn, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Der Mitarbeiter und das Bahnunternehmen seien mit einzelnen Beurteilungen des Obergerichts grundsätzlich nicht einverstanden, sagte Keller. Dazu zählten insbesondere die Lawinensituation am Unglückstag sowie die Vorhersehbarkeit.
Beim Lawinenniedergang vom 24. Februar 2012 am Stanserhorn während Bauarbeiten zur neuen Cabrio-Bahn war ein 33-jähriger Baggerführer ums Leben gekommen. Im Februar hatte das Obergericht erklärt, der Mitarbeiter hätte den Lawinentod des Baggerführers verhindern können.
Das Bundesgericht hatte im Juli 2015 einen ersten Schuldspruch des Obergerichts wegen fahrlässiger Tötung mangels ausführlicher Begründungen aufgehoben.