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Zentralschweiz «Das ist das übliche Verfahren bei Ausschaffungen»

Der Fall einer Familie aus Afghanistan, die in Zug ausgeschafft werden sollte, hat in der Tageszeitung Blick für Schlagzeilen gesorgt: Die Familie sei belogen und unnötig auseinandergerissen worden. Das Zuger Amt für Migration verteidigt das Vorgehen.

Die sechsköpfige Familie war ursprünglich aus Afghanistan nach Norwegen geflüchtet. Dort hatte sie ein erstes Asylgesuch gestellt, welches abgelehnt wurde. Daraufhin reiste die Familie in die Schweiz weiter. Aufgrund des Dublin-Abkommens wurde ihr Asylgesuch jedoch auch in der Schweiz abgelehnt. Für die Rückführung der Familie in den Erststaat, also Norwegen, war der Kanton Zug zuständig.

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Ausschaffung einer Familie im Kanton Zug (17.10.2016)
04:02 min
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Der erste Vorwurf der Boulevard-Zeitung lautet, die Familie sei vor der geplanten Ausschaffung angelogen worden: Man habe ihnen erzählt, sie würden in eine bessere Unterkunft gebracht, stattdessen habe man die Familie an den Flughafen transportiert. «Das ist aus organisatorischen Gründen und auch wegen des Kindeswohls durchaus üblich, dass man die betroffenen Leute nicht umfassend informiert», sagt Georg Blum vom Amt für Migration des Kantons Zug auf Nachfrage.

Zweiter Versuch geplant

Der zweite Vorwurf: Nachdem die Eltern klar gemacht hätten, dass sie sich gegen eine Ausschaffung wehrten, habe man ihnen die drei älteren Kinder weggenommen und in ein Heim gebracht. Dies, obwohl sie Verwandte in der Schweiz haben, welche die Kinder aufgenommen hätten. Auch das sei nicht ohne Grund passiert, sagt Blum: «Es besteht die Gefahr, dass die Verwandten die Kinder verstecken und die Auschaffung nicht mehr möglich wäre.» Auch dies sei häufig der Fall.

Noch befinden sich die Eltern separat in Haft, bei der Mutter ist auch das jüngste der Kinder. «Nun wird ein zweiter Versuch gestartet, die Familie auszuschaffen», sagt Georg Blum. Üblicherweise passiere das in solchen Fällen nicht mehr mittels Linienflug, sondern mit einem separater Flug und mit Polizei- und medizinischer Begleitung. Danach sei Norwegen zuständig.

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