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Zentralschweiz Diskussionen über Finanzierung von Schutzbauten in Gefahrenzonen

In Weggis gibt es mindestens fünf Liegenschaften, die wegen Rutsch- oder Felssturzgefahr in der roten Gefahrenzone stehen. Sie müssten enteignet und abgerissen werden - oder es braucht kostspielige Schutzbauten. Dies führt zu Diskussionen. Auch in anderen Gemeinden stellt sich diese Frage.

Betroffen sind in Weggis drei Gefahrengebiete. Am schlimmsten ist es im Gebiet Horlaui. Weil die Grundeigentümer sich gegen eine Aussiedlung wehren, hat die Gemeinde jetzt weitere geologische Untersuchungen in Auftrag gegeben.

Die Grundeigentümer machten geltend, es habe zum Zeitpunkt des Baus ihrer Häuser noch keine Gefahrenkarte gegeben, sagt Gemeindeammann Baptist Lottenbach gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz». Diese Diskussion wurde auch in der Entlebucher Gemeinde Flühli geführt.

Dort steht aber ein Wasserbauprojekt für die Siedlung Laui oberhalb des Dorfes Sörenberg kurz vor dem Abschluss. Laut Gemeinderat Sigi Bieri wurden die meisten Einsprachen gegen das Schutzprojekt zurückgezogen.

Audio
An Kosten für Schutzbauten müssen sich Allgemeinheit und Private beteiligen. (16.12.2013)
04:36 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 36 Sekunden.

Mit dem Fall Weggis vergleichbare Fälle sind in den Kantonen Uri und Schwyz nicht bekannt. Die in diesen Kantonen für Naturgefahren Verantwortlichen betonen aber, wenn Siedlungen eingezont seien, stehe auch die Allgemeinheit in der Verantwortung. Die Grundeigentümer müssten sich aber an den Kosten für die Schutzbauten beteiligen.

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