Der Fischbacher Gemeinderat erhob gemäss Mitteilung vom Donnerstag bereits am 16. April 2014 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Kanton. Daneben gingen beim Kantonsgericht zwei weitere Einsprachen von Privatpersonen gegen das Vorhaben ein, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte.
Der Kanton darf damit mit dem Umbau des ehemaligen Bürgerheims Mettmenegg zu einer Unterkunft für gegen 35 Asylsuchende vorläufig nicht beginnen. Die Beschwerden haben eine aufschiebende Wirkung.
Der Kanton Luzern hatte im Herbst 2011 entschieden, im ehemaligen Altersheim ausserhalb der Bauzone ein kantonales Asylzentrum einzurichten. Im Baubewilligungsverfahren erteilte unter anderen die kantonale Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) eine raumplanerische Ausnahmebewilligung.
Beschwerde hat kaum Chancen
Der Gemeinderat wehrt sich gegen die Ausnahmebewilligung. Es sei nicht korrekt und zonenkonform, wenn das seit zwölf Jahren leerstehende Gebäude in der Landwirtschaftszone nun als Asylzentrum genutzt werde, sagte die Fischbacher Gemeindepräsidentin Martha Stöckli-Riedweg (CVP).
Ob die Beschwerde der Gemeinde eine Chance hat, ist fraglich. Anfang 2013 wies das frühere Verwaltungs- und heutige Kantonsgericht eine Beschwerde in der gleichen Sache ab.