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Zentralschweiz Freispruch im Hitlergruss-Fall auf dem Rütli

Das Urner Obergericht hat einen Mann, der im August 2010 auf dem Rütli den Hitlergruss gemacht hatte, freigesprochen. Dies, nachdem das Bundesgericht im Frühling entschieden hatte, der Mann habe nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen.

Der Mann aus der rechtsextremen Szene hatte an einer Veranstaltung der PNOS am 8. August 2010 auf dem Rütli den Hitlergruss gezeigt. Die Polizei hatte ihn gefilmt und verzeigt. Das Urner Obergericht verurteilte den Mann zu einer Geldbusse. Dieser zog das Urteil weiter ans Bundesgericht.

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Hitlergrussurteil Urner Obergericht (10.07.2014)
01:32 min
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In seinem Urteil vom 28. April hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Beschuldigten gut und hob das Urteil des Urner Obergerichts auf. Das Bundesgericht wies den Fall zur neuen Entscheidung an das Urner Obergericht zurück.

Keine andere Wahl

Das Obergericht des Kantons Uri hat jetzt bei seiner Neubeurteilung den Mann ebenfalls freigsprochen. Eine erneute Verurteilung wäre laut dem schriftlichen Urteil nicht möglich gewesen. Als Rückweisungsinstanz müsse man den verbindlichen Erwägungen des bundesgerichtlichen Urteils entsprechen, ansonsten liege Rechtsverweigerung vor.

Staatsanwalt erwägt Gang ans Bundesgericht

Das Bundesgerichtsurteil über den Hitlergruss auf dem Rütli hatte im Frühling bis über die Landesgrenzen hinaus für Unverständnis gesorgt. Die Urner Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie das neue Urteil - also den Freispruch - ihrerseits noch ans Bundesgericht weiterziehen will. Sie will diesen Entscheid noch diesen Monat fällen.

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