Der Mann aus der rechtsextremen Szene hatte an einer Veranstaltung der PNOS am 8. August 2010 auf dem Rütli den Hitlergruss gezeigt. Die Polizei hatte ihn gefilmt und verzeigt. Das Urner Obergericht verurteilte den Mann zu einer Geldbusse. Dieser zog das Urteil weiter ans Bundesgericht.
In seinem Urteil vom 28. April hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Beschuldigten gut und hob das Urteil des Urner Obergerichts auf. Das Bundesgericht wies den Fall zur neuen Entscheidung an das Urner Obergericht zurück.
Keine andere Wahl
Das Obergericht des Kantons Uri hat jetzt bei seiner Neubeurteilung den Mann ebenfalls freigsprochen. Eine erneute Verurteilung wäre laut dem schriftlichen Urteil nicht möglich gewesen. Als Rückweisungsinstanz müsse man den verbindlichen Erwägungen des bundesgerichtlichen Urteils entsprechen, ansonsten liege Rechtsverweigerung vor.
Staatsanwalt erwägt Gang ans Bundesgericht
Das Bundesgerichtsurteil über den Hitlergruss auf dem Rütli hatte im Frühling bis über die Landesgrenzen hinaus für Unverständnis gesorgt. Die Urner Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie das neue Urteil - also den Freispruch - ihrerseits noch ans Bundesgericht weiterziehen will. Sie will diesen Entscheid noch diesen Monat fällen.