Der Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, Simon Kopp, bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda Informationen des Fernsehsenders «Tele 1».
Die Behörden verlangten die Handydaten jener Geräte, die kurz vor, während oder nach der Tatzeit von einer Antenne in der Nähe des Tatorts registriert worden waren. Das Luzerner Zwangsmassnahmengericht habe einem Antrag stattgegeben. Die Nummern sind teilweise auf Firmen registriert. Die Unternehmen sollen die Benutzernamen herausgeben.
Ein Mann hatte am 21. Juli 2015 bei Emmen eine junge Frau vom Velo gerissen und vergewaltigt. Sie erlitt schwerste Verletzungen. Die Ermittler konnten die mutmassliche DNS des Täters sicherstellen.
Mehrere Massnahmen wie ein Massengentest unter 355 Männern und eine Belohnung von 10'000 Franken führten bislang nicht zum Täter.