In der Vergangenheit hatte die Sendung «Rundschau» mehrmals kritisch über das Verfahren im Fall Walker berichtet. Dabei hätten das Gericht und die Staatsanwaltschaft Fehler begangen.
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Ausserdem hatte die Rundschau ein Interview mit Sasa Sindelic ausgestrahlt, der als Auftragsschütze verurteilt worden ist. Im Interview sagte dieser, der angeklagte Ignaz Walker sei unschuldig und Opfer eines Komplottes. Ein dritter Mann habe auf die Frau geschossen. Der Name des dritten Mannes wurde im Bericht aber nicht publik gemacht.
Wahrheitsfindung auch ohne Unterlagen
Das Urner Obergericht verlangte nun von der Rundschau, dass sie ihre Unterlagen, die sie zum Gast und zum rechtmässig verurteilten Auftragsschützen hat, vollständig herausgibt. Es müsse sich bei der laufenden Urteilsberatung ein möglichst vollständiges Bild vom Sachverhalt machen.
SRF lehnt die Herausgabe der Unterlagen nun aber ab, denn das würde «das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis verletzen». Die Unterlagen seien für die Wahrheitsfindung des Gerichtes nicht erforderlich. Die «Rundschau» sei nicht dazu da, versäumte Untersuchungshandlungen zu vervollständigen. Es bleibe den Gerichtsbehörden überlassen, Verdächtige einzuvernehmen und Akten auf dem amtlichen Weg einzufordern.
Das Urner Obergericht hat nach eigenen Angaben die Medienmitteilung zur Kenntnis genommen und «lasse sie in die Beratungen einfliessen».