Das Luzerner Kantonsgericht kam zu Schluss, dass die Funklücke auch mit Antennen an anderen Standorten in genügendem Masse geschlossen werden könne. Das Gericht hiess damit zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen die Baubewilligungen gut, wie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Swisscom plante auf der Biffigweid, rund 300 Meter nordöstlich des Dorfkerns von Ebersecken und ausserhalb der Bauzone, einen 25 Meter hohen Mast mit sechs Antennen.
Bei der Biffigweid handle es sich um eine geschützte Glaziallandschaft, teilte die SL mit. Die Antenne wäre an exponierter Lage gebaut worden und gut einsehbar gewesen. Das Gericht hält fest, dass nur dann ausserhalb der Bauzone Mobilfunkantennen gebaut werden dürften, wenn eine Abdeckungslücke nicht mit Antennen innerhalb der Bauzonen ausreichend beseitigt werden könne. Dies sei hier aber nicht der Fall.