Für Pilger auf dem Jakobsweg ist ein Abschnitt in Alpthal nicht besonders attraktiv. Auf der 1,5 Kilometer langen Strecke zwischen Chriegmatt und Gämschtobelbach müssen sie nämlich auf dem Trottoir laufen neben der Hauptstrasse.
Deshalb wollte der Kanton Schwyz vor ein paar Jahren die Route auf einen Forstweg verlegen. Weil dieser jedoch auf ein paar Metern durch ihr Land führt, wehrten sich die Grundeigentümer dagegen.
Nach Niederlagen vor allen Schweizer Instanzen hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ihre Beschwerde abgewiesen. Dies berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».
Der Kanton Schwyz wartet noch ab
«Damit steht fest, dass die neue Streckenführung des Jakobswegs und das Verfahren nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen», sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz auf Anfrage von SRF.
Die Beschwerdeführer hatten zum einen die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht. Weiter habe die neue Streckenführung des Jakobswegs ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Beim Kanton Schwyz will man sich auf Anfrage noch nicht im Detail äussern. Weil die Grundeigentümer in Strassburg gegen die Eidgenossenschaft Beschwerde geführt haben, habe man das Urteil noch nicht auf dem Tisch. Mit der Verlegung des Jakobswegs werde man sicher nicht vor Frühling beginnen.