Verschiedene Kantone haben in den vergangenen Jahren ein umfassendes Bedrohungsmanagement geschaffen. Dieses basiert auf der Erkenntnis, dass vorgängig zu einer schweren, zielgerichteten Gewalttat häufig erkennbare Zeichen vorliegen.
Der Kanton Zug kann sich ein umfassendes Bedrohungsmanagment nicht leisten, will aber zumindest die wesentlichen Kernelemente eines solchen umsetzen. So soll im Polizeigesetz insbesondere das Instrument der «Gefährdungsmeldung» verankert werden.
Neues Mittel: Gefährdungsmeldung
«Wenn es zu Drohungen kommt oder Querluanten die Behörden angreifen, versuchen die Verwaltungsangestellten die Situation mit Hilfe von Vorgesetzen zu beruhigen. Wenn das nichts nützt, gibt es die Möglichkeit, sich an eine Ombudsstelle zu wenden. Oder bei der Polizei eine Gefährdungsmeldung zu machen. Die Polizei kann dann weitere Abklärungen und Massnahmen ergreifen», sagt der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger gegenüber Radio SRF.
Mit diesem Mittel können sich Verwaltungsangestellte und Behördenmitglieder, obwohl sie dem Amtsgeheimnis unterstehen, an die Polizei wenden. Heute steht den Angestellten und Behörden nur der Weg über eine Strafanzeige offen.
Der Regierungsrat schätzt den personellen Mehraufwand, den sein Modell verursacht, auf 0,5 Personaleinheiten. Diese halbe Stelle wird nicht neu geschaffen. Die Zuger Polizei soll diese Leistungen durch interne Kompensation erbringen.
Die Änderung des Polizeigesetzes geht nun in die Vernehmlassung. Dem Kantonsrat soll sie im Winter 2017/2018 vorgelegt werden. In Kraft treten könnte sie auf 2019.