Die Vorlage im Detail
Der Entwurf für das geplante Gesetz über die Sexarbeit im Kanton Luzern ist satte 54 Seiten lang (siehe Link). Es war noch von der zurückgetretenen Regierungsrätin Yvonne Schärli ausgearbeitet worden und von Anfang an umstritten. Ein zentraler Teil des nun gescheiterten Gesetzes war die Registrierungspflicht für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Diese hätten dann eine Bescheinigung erhalten, die sie hätten mitführen müssen.
Bewilligungspflicht für Bordelle
Die Registrierung hätte für fünf Jahre gegolten und wäre nur Personen ausgestellt worden, die volljährig und krankenversichert sind sowie einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Das Gesetz sah zudem eine Bewilligungspflicht für Studios, Salons, Clubs, Kontaktbars, Bordelle und Escort-Services vor. Diskutiert wurde im Rat darüber, ob kleine Sexbetriebe von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollten.
Gegen ein Gesetz über die Sexarbeit machten sich am Montag im Parlament in erster Linie die SVP und die FDP stark. Aber auch Politikerinnen und Politiker der Grünen stimmten dagegen. Am Ende lehnte der Rat das Gesetz mit 61 zu 51 Stimmen ab.
Einige Voten der Gegner aus der Debatte
- «Es braucht kein neues Gesetz. Es würde genügen, wenn das bestehende Ausländer- und das Strafrecht verschärft und angewendet würden.» (Christian Graber, SVP)
- «Zuhälter und Menschenhändler lassen sich nicht von dem geplanten Gesetz abschrecken.» (Jim Wolanin, FDP)
- «Das ist ein «Kontrollgesetz», das auf die Schwächsten im Gewerbe abzielt.» (Hans Stutz, Grüne)
Voten für ein neues Gesetz
- «Ohne Gesetz droht Luzern zum Mekka für Kriminelle zu werden. Denn andere Kantone regeln die Sexarbeit.» (Hedy Eggenschwiler, CVP)
- «Es ist wichtig, dass in der risikoreichen Sexarbeit Regeln durchgesetzt werden. Dabei muss der Blick auch auf die Freier gerichtet werden. Es gibt viel mehr Freier als Prostituierte.» (Ylfete Fanaj, SP).