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Zentralschweiz Keine neuen Erkenntnisse im Berufungsprozess gegen Polizisten

Vor dem Kantonsgericht Schwyz wurde erneut der Fall eines Polizisten beurteilt, der 2012 bei Schwyz einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hatte. Dabei waren vorwiegend die bekannten Argumente zu hören. Angestrengt hat die Berufung der Staatsanwalt.

Das Schwyzer Strafgericht hatte den Polizisten Mitte April 2014 der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verurteilte den 38-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Der tödliche Zwischenfall ereignete sich am frühen Morgen des 12. September 2012 beim Windstock zwischen Schwyz und der Ibergeregg. Anlässlich einer Polizeikontrolle öffnete der angeklagte Polizist mit der Dienstwaffe in der Hand die Beifahrertür eines gestohlenen VW-Busses, der vor einem Rotlicht wartete. Dies, nachdem der Beschuldigte mit seinem Kollegen das Fahrzeug über 20 Minuten verfolgt hatte. Dabei habe es sich aber nicht um eine wilde Verfolgungsjagd gehandelt.

Keine neuen Argumente

Im Berufungsprozess hielten sowohl die Anklage wie auch die Verteidigung an ihren bisherigen Argumentationen und Anträgen fest. Der Verteidiger forderte, dass auch neue Beweise durch ein weiteres Gutachten zugelassen würden, dies liess das Gericht aber nicht zu.

Das Urteil will das Kantonsgericht Schwyz den Parteien in den kommenden Tagen schriftlich zustellen. Die Verhandlung zog sich nämlich hin: Im Fokus der Verhandlung standen mehrere Details aus der Tatnacht. So wurde über das polizeiliche Vorgehen bei der Kontrolle gesprochen oder über eine rasche Armbewegung des Beifahrers, bevor dieser erschossen wurde.

5 Jahre und 3 Monate gefordert

Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer ursprünglichen Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Sie forderte für den Beamten, der seit dem Vorfall bei der Schwyzer Kantonspolizei im Innendienst tätigt ist, eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten.

Der leitende Schwyzer Staatsanwalt erklärte, der beschuldigte Polizist habe mehrfach gegen polizeitaktische Grundsätze verstossen und voreilig einen Schuss abgefeuert. Obwohl bereits Verstärkung unterwegs war, habe der Polizist durch eine überstürzte Fahrzeugkontrolle im Alleingang eine gefährliche Lage heraufbeschworen.

In dieser Situation habe er eine einfache, natürliche Armbewegung des Beifahrers nicht mehr richtig deuten können. Als er einen Schuss auf einen mutmasslichen Dieb abfeuerte, der weder ihn angegriffen hatte noch auf der Flucht war, habe er Recht und Dienstbefehl krass verletzt.

Angeklagter fühlte sich bedroht

Der beschuldigte Polizist bekräftigte während der kurzen Befragung vor den Kantonsrichtern erneut, bei der tödlichen Kontrolle keinen polizeitaktischen Fehler begangen zu haben.

Er könne das Urteil nicht nachvollziehen und akzeptiere nichts anderes als eine Freispruch, sagte er vor Gericht. «Ich fühlte mich durch die schnelle Armbewegung des Beifahrers bedroht und habe mich zur Wehr gesetzt», sagte der 38-Jährige.

Der Verteidiger wies die Darstellung der Anklage zurück, wonach der Polizist die Kontrolle unüberlegt und eigenmächtig durchgeführt habe. Es sei in der Tatnacht in der Zentralschweiz ein relativ grosses Dispositiv mobilisiert worden, um mutmassliche Fahrzeugdiebe aus Schattdorf in einem VW-Bus zu verfolgen.

Das Vorgehen bei der Kontrolle des Fahrzeugs in Rickenbach sei in den wesentlichen Punkten mit dem Patrouillenkollegen und der Einsatzzentrale abgesprochen gewesen, sagte der Verteidiger. Er zitierte in seinem Plädoyer Funksprüche, die dies belegen würden.

Der beschuldigte Beamte ging bei der Verfolgung der mutmasslichen Täter mit seinem Kollegen davon aus, dass es sich bei diesen möglicherweise um Mitglieder einer gewaltbereiten, auf Luxusautos spezialisierten Diebesbande handelte, wie der Anwalt sagte.

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