Asylsuchende aus Eritrea sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Dies fordert der Luzerner Regierungsrat in einem Brief an den Bundesrat. Eine vergleichbare Haltung nimmt der Schwyzer Landamman ein. Er hält die heutige Asylpraxis für «nicht mehr tragbar».
Der Brief, den der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf im Namen des Regierungsrates an Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga geschrieben hat, ist am Mittwoch auf der Website des Kantons publiziert worden.
«Keine Asylgründe»
Im Schreiben äussert sich Graf zu den Eritreern, die in die Schweiz gelangen. Ihm zufolge verlassen die jungen Leute wegen der wirtschaftlichen Lage und des drohenden Militärdienstes Eritrea. «Allerdings sind dies keine Asylgründe», schreibt er. Sie seien keine echten Flüchtlinge.
Und er führt aus: «Da diese Personen zum Zeitpunkt ihrer Flucht nicht an Leib und Leben bedroht waren, erachten wir die bisherige Praxis der Gewährung eines Flüchtlingsstatus in jedem Fall für falsch.»
«Gelbe Karte auch aus Schwyz»
Kritik an der Asylpraxis des Bundes äusserte am Mittwoch auch der Schwyzer Landammann und Vorsteher des Umweltdepartements, Andreas Barraud (SVP). In einem Interview mit dem «Boten der Urschweiz» sagte er, die Kantone müssten sich zusammentun und dem Bund ein «klares Signal» senden, dass «aus bestimmten Regionen» keine weiteren Asylbewerber mehr aufgenommen werden könnten.
Es dürfe nicht sein, sagte er weiter, dass die Kantone nur zuschauten, wie der Bund ihnen immer mehr Asylgesuche zuteile, und sonst passiere nichts.
Stellungnahme aus Bern
Eine «Gelbe Karte» im Hinblick auf einen Aufnahmestopp einiger Kantone sei eine Möglichkeit, um mit den Bundesbehörden über eine Lösung verhandeln zu können.
Am Abend nahm Sommarugas Departement Stellung zu den Luzerner Forderungen: «Rund die Hälfte der eritreischen Asylsuchenden, die in der Schweiz Schutz erhalten haben, wurde nicht Asyl gewährt, sondern eine vorläufige Aufnahme. Die Aussage im Schreiben des Luzerner Regierungsrats, wonach eritreische Asylsuchende der «Flüchtlingsstatus in jedem Fall» gewährt wird, ist also nicht zutreffend.»