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Zentralschweiz Luzerner Datenschützer kämpft weiter gegen fliegende Baupolizei

Der kantonale Datenschützer hält an seiner Auffassung fest, dass die von der Gemeinde Horw angefertigten Luftaufnahmen von Grundstücken unzulässig sind. Er zieht den Fall an den Luzerner Regierungsrat weiter.

Der kantonale Datenschützer Reto Fanger hatte die Gemeinde im April aufgefordert, die Aufnahmen, die sie mittels einer Drohne von Liegenschaften am Vierwaldstättersee hatte anfertigen lassen, zu löschen. Der Gemeinderat entschied aber im Mai, der Aufforderung nicht Folge zu leisten.

Fliegende Drohne mit einer Kamera ausgerüstet.
Legende: Mit Kameras ausgerüstete Drohnen können hochauflösende Luftaufnahmen herstellen. Symbolbild / Keystone

Nun hat Fanger beim Regierungsrat eine Beschwerde eingereicht, teilte Fanger am Montag auf seiner Homepage mit. Nach seiner Auffassung habe die Gemeinde mit den systematischen Luftaufnahmen gegen die datenschutzrechtlichen Grundsätze verstossen.

Horw ist die erste Gemeinde im Kanton Luzern, die für die Kontrolle von Bauvorschriften an Gebäuden Drohnen eingesetzt hatte. Betroffen waren Grundstücke auf der Horwer Halbinsel. Gemäss Angaben der Gemeinde wurden die Grundeigentümer vorgängig informiert.

Audio
Interview mit Datenschützer Reto Fanger (28.6.2016)
03:25 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 25 Sekunden.

Die Gemeinde wollte nach eigenen Angaben mit den Aufnahmen prüfen, ob unrechtmässige Veränderungen auf den Grundstücken vorgenommen worden seien.

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