Nach Auffassung des Gerichts kann den Angestellten des Kantons keine widerrechtliche Handlung oder Unterlassung nachgewiesen werden, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Die heute 47-Jährige verklagte den Kanton Luzern auf Genugtuung. Ihrer Meinung nach war sie von den Behörden nicht hinreichend über die Vorgeschichte ihres gewalttätigen Freundes aufgeklärt worden. Dieser war wegen Mordes, Vergewaltigung, Stalkings und hoher Rückfallgefahr den Ämtern bekannt gewesen.
Die Frau hatte sich 2007 nach Eifersuchtsanfällen ihres Freundes bei den Behörden über ihn erkundigen wollen. Nachdem sie ihm per E-Mail die Trennung bekannt gegeben hatte, wurde sie bei sich zu Hause von ihrem Freund gefangen genommen. Er vergewaltigte sie und schoss dreimal mit einer Armbrust auf sie.
Der Kanton bestritt im Zivilprozess Ende August eine Haftung. Die traumatisierte Frau hingegen warf dem Kanton vor, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Täters über jene des Opfers gestellt zu haben.