Das neue Polizeigesetz erlaubt es der Luzerner Polizei, Kosten für Einsätze bei Veranstaltungen oder Demonstrationen auf die Veranstalter abzuwälzen. Dies gilt bis zu einem Limit von 30`000 Franken. Unabhängig davon, ob es zu Gewalt kommt oder nicht. In diesem Fall kann auch die gewalttätige Person zur Kasse gebeten werden.
Es gibt allerdings Unterschiede, ob eine Veranstaltung kommerziell ist oder einen einen ideellen Hintergrund hat. Nicht betroffen vom neuen Gesetz sind Fussballspiele des FC Luzern. Mit diesem hat der Kanton Luzern eine separate Vereinbarung ausgehandelt.
Scharfe Kritik von Juristen
Der Verein «Demokratische Juristinnen Luzern» übt in einer Mitteilung Kritik am neuen Polizeigesetz. Das neue Gesetz bringe keine Verbesserung der Situation. Das Gegenteil sei der Fall. Das Gesetz führe dazu, dass der Staat Leistungen abbaue, wenn er Polizeieinsätze nicht mehr selber zahlt. Und dies geschehe ausgerechnet im Bereich der öffentlichen Sicherheit.
Dazu komme, dass Veranstalter aus Angst davor, belangt werden zu können, ihre Veranstaltung erst gar nicht durchführten. Dies taxieren die Luzerner Juristinnen und Juristen als indirekte Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch Abschreckung.