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Zentralschweiz Luzerner KESB: Anpassungen nach Praxistest

Ziel sei es, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, schreibt der Regierungsrat. So soll beispielsweise ein Teil der Entscheide neu im Einzel- und nicht mehr im Dreiergremium gefällt werden. Der Kantonsrat entscheidet im Herbst über die Gesetzesänderung.

Seit 2013 gibt es die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Im Kanton Luzern sind die Gemeinden für diese Aufgabe zuständig, sie haben sich dazu zu sieben regionalen Behörden zusammengeschlossen.

Nach gut drei Jahren Erfahrung mit der KESB will Luzern nun die Abläufe im ganzen Kanton effizienter gestalten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Aufgaben und Berechtigungen einzelner Behördemitglieder sollen ausgebaut und gewisse Entscheide künftig in Einzelregie gefällt werden. Grundsätzlich gilt aber weiterhin die Dreierbesetzung, besonders bei Entscheiden über Massnahmen, welche in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreifen.
  • Wenn nicht klar ist, welche Gemeinde für die Kosten aufkommen muss, soll neu die als erstes kontaktierte Gemeinde zur Kasse gebeten werden. Wenn sich im Verlauf des Verfahrens zeigt, dass eine andere Gemeinde unterstützungspflichtig ist, regeln dies die Gemeinden untereinander.
  • Neuerungen bei den Entschädigungen von Ärzten.

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Auch finanzielle Fragen neu geregelt (26.7.2016)
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Der Luzerner Kantonsrat entscheidet nach seiner Sommerpause über eine entsprechende Gesetzesänderung. In Kraft treten soll diese frühestens im April 2017.

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