Die neue Transparenz soll ab 2017 gelten und damit in den Geschäftsberichten 2016 hergestellt werden. Dies schreibt der Luzerner Regierungsrat in seiner Antwort auf ein Postulat der SP. Es geht dabei um die Entschädigungen des strategischen Organs, etwa des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.
Publiziert werden soll aber nicht der Lohn, der jedes Mitglied dieser Organe erhält, sondern die Gesamtsumme. Die Transparenz betrifft Organisationen, die im Besitze des Kantons sind oder einen starken Bezug zu ihm haben. Zum Beispiel das Kantonsspital, die Universität, die Gebäudeversicherung oder die Pensionskasse.