Die kantonale Gesetzesinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung» war im Januar 2013 eingereicht worden. Sie verlangt eine Entlastung der Gemeinden. Die Pflegekosten, die weder von den Patienten noch von den Krankenkassen bezahlt werden, sollen je hälftig von Kanton und Gemeinden übernommen werden. Heute müssen die Kommunen diese Restfinanzierung alleine tragen.
Pflegefinanzierungsinitiative
System überprüfen
Das Begehren widerspreche der 2007 mit Volksentscheid beschlossenen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Aufgabenteilung solle nicht einseitig geändert werden. Die Regierung will das System als Ganzes überprüfen und plant 2018 eine Aufgaben- und Finanzreform.
Weiter schreibt der Regierungsrat, dass die Initiative das Problem der steigenden Pflegekosten nicht löse. Im Gegenteil: Die Verlagerung der Kosten zum Kanton reduzierten für die Gemeinden den Anreiz, die Pflegeheime und Spitex-Organisationen zur Effizienz zu verpflichten.
Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative seien für den Kanton nicht tragbar, schreibt der Regierungsrat. Gemäss diesem entstünden zugunsten der Gemeinden für den Kanton jährliche Mehrkosten von 50 Millionen Franken.