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Zentralschweiz Neue Ergebnisse im Zuger «K.o.-Tropfen-Fall»

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug will die Untersuchungen in der sogenannten Zuger Sex-Affäre einstellen. Trotz der gefundenen DNA-Spuren im Intimbereich von Jolanda Spiess-Hegglin fehle es an Hinweisen, dass die Politikerin der Alternativen - die Grünen «widerstandsunfähig» gewesen sei.

Die rechtsmedizinische Untersuchung der 34-jährigen Politikerin aus der Stadt Zug führte DNA-Spuren zutage. Diese würden auf einen «sexuellen Kontakt hinweisen», führt der Sprecher der Zuger Staatsanwaltschaft, Marcel Schlatter, aus. Es gäbe aber keine Hinweise, dass Jolanda Spiess-Hegglin während der Landammannfeier im Dezember 2014 zu irgendeinem Zeitpunkt «widerstandsunfähig» gewesen sei.

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Stellungnahmen zu den Erkenntnissen in Zug (14.08.2015)
04:00 min
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Zu diesem Schluss kämen unabhängige Experten. Die DNA-Spuren würden auf einen sexuellen Kontakt mit Kantonsrat Markus Hürlimann hinweisen. Sämtliche Befragungen seien nun abgeschlossen. Im Auftrag der Zuger Staatsanwaltschaft analysierte das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen die vorhandenen medizinischen und toxikologischen Gutachten und verglichen sie mit den Aussagen der beiden Beteiligten und den über 20 Zeugenprotokollen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen über narkotisierend wirkende Stoffe.

Abschluss der Strafuntersuchung

In seinem Gutachten kommt das Institut zum Schluss, dass das Verhalten von Jolanda Spiess-Hegglin nicht dem typischen Profil von GHB (K.-o.-Tropfen) entspreche. Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden ohne entsprechende Begleitsymptome im Sinne von motorischen Störungen und ohne Einschränkung des Bewusstseins sei «rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar».

Beide Beteiligten fühlen sich bestätigt

Der Anwalt von Markus Hürlimann, Markus Dormann sagt auf Anfrage von Radio SRF, sein Mandant fühle sich entlastet: «Markus Hürlimann ist froh, dass dieses Verfahren nun eingestellt wird. Für Herrn Hürlimann war von Anfang an klar, dass hier kein strafbares Verhalten vorliegt. Der Einstellungsentscheid ist längst überfällig.» Zudem habe Hürlimann nie gelogen, sondern sei stets dazu gestanden, dass «geknutscht» worden sei. Ob tatsächlich Geschlechtsverkehr stattgefunden habe, lässt er nach wie vor offen.

Auch Jolanda Spiess-Hegglin sieht sich durch die neusten Erkenntnisse bestätigt: «Ich wurde darauf vorbereitet, dass ohne Beweise der Spruch 'im Zweifel für den Angeklagten' gilt, das ist auch recht so.» Jedoch betont sie, dass die Laborergebnisse ihre Version der Geschichte nicht widerlegten: «Dass man nun DNA-Spuren gefunden hat, zeigt, dass ich die Wahrheit sage.»

Ob Jolanda Spiess-Hegglin die Einstellung des Verfahrens akzeptiert oder den Entscheid weiterzieht, müsse sie sich noch überlegen. Sicher sei jedoch, dass sie ihre politische Arbeit weiterführen wolle.

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