Der Regierungsrat legt für 2016 den Selbstbehalt auf das Reineinkommen bei 12 Prozent fest. Die Anrechnung des Reinvermögens liegt bei 20 Prozent, wie die Nidwaldner Staatskanzlei mitteilt. Mit den Werten bewege sich der Regierungsrat an der oberen Grenze des gesetzlichen Rahmens.
Für Erwachsene in Nidwalden legte der Bund eine Durchschnittsprämie von 4'164 Franken fest. Der Regierungsrat rechnet allerdings nur mit 3'756 (2015: 3'564) Franken. Mit den Ansätzen sei es immer noch möglich, bei verschiedenen Krankenversichern einen Vertrag mit voll verbilligter Prämien abzuschliessen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Prämienverbilligung gibt es in Nidwalden auf Antrag. Die Ausgleichskasse versendet die Formulare im März. Bis Ende April müssen sie wieder ausgefüllt retourniert werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherer der Betroffenen.