Wie der Regierungsrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Landrat schreibt, gilt der maximale Förderbeitrag von 12'000 Franken nur für olympische Sportarten. Für nicht-olympische und paralympische Disziplinen liegt das Maximum bei der Hälfte, dies weil hier Leistungsdichte und Professionalisierung geringer sind.
Botschafter für Nidwaldner Sport
Für die Förderung in Frage kommen Athleten, die ein gewisses Leistungsniveau erreicht haben, in Nidwalden wohnen oder einen engen Bezug zu Nidwalden haben. Zudem sollen sie sich als Gegenleistung als Botschafter für den Nidwaldner Sport zur Verfügung stellen.
Bezahlt werden soll die Sportförderung aus den Lotteriemitteln. Damit sie finanziert werden kann, soll dem Sportfonds künftig 675'000 Franken statt 450'000 Franken zur Verfügung stehen. Im Gegenzug wird der Kulturfonds von 900'000 Franken auf 787'500 Franken gekürzt. Das Budget der Kultur wird somit um einen Achtel gekürzt.
Mit den Mitteln des Kulturfonds wird nicht nur die Kulturförderung bezahlt, sondern es werden auch Institutionen - etwa das Museum - finanziert. Für grössere Projekte müsse das Museum künftig auf Rückstellungen zurückgreifen, schreibt der Regierungsrat. Das Parlament des Kantons Nidwalden wird die Revision des Lotteriegesetzes am 7. September behandeln.