Die Initiative verlangt, dass Gesetze vermehrt mit einem Verfalldatum versehen werden sollen. So könne man die Überregulierung eindämmen. Die Initianten wollen in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass Gesetze befristet werden können.
Befristete Gesetze sollen eine maximale Laufzeit von zehn Jahren haben. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre soll nur möglich sein, wenn der Landrat das Gesetz weiterhin für notwendig hält. Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die Schweiz «Meisterin im Erlassen von Gesetzen» sei, und deswegen der «Gesetzesdschungel» nicht «unkontrolliert vor sich hin wuchern» dürfe. Wichtig sei nicht die Zahl der Gesetze, sondern deren Anwendbarkeit.
Der Regierungsrat und die Minderheit des Landrates verneinen die Notwendigkeit der geforderten Regelung in der Verfassung. Eine Befristung von Gesetzen sei schon heute möglich, sagte Justizdirektorin Karin Kayser.