Für die Teilrevision des Steuergesetzes schlägt die Regierung zwei separate Nachträge vor. Der erste Nachtrag regelt insbesondere die kantonale Umsetzung der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur), die das Schweizer Stimmvolk im Februar diesen Jahres angenommen hat.
Zur Finanzierung der Mehrausgaben von FABI von jährlich rund 3,5 Millionen Franken soll der Abzug für berufsbedingte Fahrkosten (Pendlerabzug) auf maximal 3000 Franken begrenzt werden. Bislang konnten die vollen Kosten abgezogen werden. «Das Parlament und auch das Volk werden bereit sein, diese Vorlage zu studieren und ihr schlussendlich zustimmen», ist der Obwaldner Finanzdirektor Hans Wallimann überzeugt. «Das Geld wird bei denen eingenommen, die von der besseren Bahninfrastruktur profitieren.»
Bei den anderen Vorschlägen der Regierung geht es um den Abzug für Versicherungsprämien oder eine neue Regelung betreffend Rücklagen für juristische Personen. Die Vernehmlassung für Gemeinde- und Parteienvertreter dauert nun bis Mitte Oktober. Zu Beginn des kommenden Jahres sollen die Vorschläge zum ersten Mal vor das Kantonsparlament und wenn alles wie geplant verläuft, im Herbst 2015 zur Volksabstimmung kommen.