Die Obwaldner Gemeinden sind bis dato verpflichtet, für genügend Betreuungsplätze bis zum Schuleintritt zu sorgen. Eine analoge Regelung für Betreuungsangebote ab Schulbeginn existiert noch nicht.
Wirtschaft soll sich beteiligen
Die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen sollen in erster Linie durch einkommensabhängige Beiträge der Eltern finanziert werden. Für die Restkosten sollen der Kanton, Gemeinden und neu auch die Wirtschaft aufkommen. Der Arbeitsgeberbeitrag soll sich nach der Grösse des Betriebs richten. Firmen, die selber eine Betreuung anbieten sollen von der Zahlungspflicht befreit werden.
Von 7 bis 18 Uhr
Vorgesehen ist ein modularer Aufbau der schulergänzenden Tagesstruktur. Abgedeckt werden müsse der Zeitraum von spätestens 07.00 Uhr bis mindestens 18.00 Uhr, schreibt die Regierung.