Die Schwyzer Oberstaatsanwaltschaft wirft den zehn Beschuldigten konkret Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. Daneben geht es in Einzelfällen unter anderem auch um Vergewaltigung, Veruntreuung und Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Die Beschuldigten sollen Frauen vor allem aus Rumänien und Bulgarien über Zuhälter in die Schweiz verfrachtet haben. In der Kontaktbar Bolenberg im schwyzerischen Tuggen sollen diese dann zur Prostitution angehalten worden sein.
Hauptangeklagter sagt nichts Neues
Der Hauptangeklagte verzichtete bei der Befragung durch die fünf Richter weitgehend auf Ausführungen. Er verwies auf Gedächtnislücken und auf seine früheren Aussagen, die er vor rund sieben Jahren gemacht hatte.
In seiner Bar soll der heute 29-Jährige, damalige Geschäftsführer der Kontaktbar, mit weiteren acht Männern und seiner heutigen Ehefrau mindestens 23 junge Frauen angeworben und zur Prostitution angehalten haben.
Die Frauen stammten aus ärmlichen Verhältnissen in Rumänien, Bulgarien und Tschechien. Die Prosituierten seien überwacht worden und hätten teilweise neben Einkünften auch ihren Pass abgeben müssen.
Drei Angeklagte nicht erschienen
Wo sich ein gebürtiger libanesischer Angeklagter aufhielt, war bei Prozessbeginn am Donnerstag unklar. Der Mann soll nochmals vorgeladen werden. Gemäss Gericht ist er nicht zur Verhaftung ausgeschrieben. Der Abwesende soll gemäss Anklage als stellvertretender Geschäftsführer der Kontaktbar in Tuggen geamtet haben.
Ein weiterer Beschuldigter liess sich vorgängig dispensieren. Die beschuldigte schwangere Frau des Hauptangeklagten war gemäss Verteidiger aus nicht genannten Gründen am Vorabend des Prozesses ins Spital eingeliefert worden und fehlte ebenfalls.
Grossrazzien brachten den Fall ins Rollen
Im Februar 2007 kam es in der Kotanktbar Tuggen und gleichzeitig in einem Bordell im bernerischen Nidau zu Grossrazzien. Die beiden Lokale machten gemeinsame Geschäfte. 200 Polizisten aus Schwyz, Bern und der Bundeskriminalpolizei waren daran beteiligt. Damals sprachen die Behörden von einer der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktionen gegen den Menschenhandel.
Ende Mai 2013 wurde der frühere Chef des Bordells Hotel Schloss Nidau erstinstanzlich zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.