Für den Kauf eines Feuerwerk-Körpers der Kategorie T2 (Indoor Effekte) und Kategorie 4 (Batterien oder Kombinationen) ist seit 2014 ein Erwerbsschein notwendig. Rund 180 Zentralschweizerinnen und Zentralschweizer haben den entsprechenden eintägigen Kurs inklusive Abschlussprüfung beim Schweizerischen Feuerwehrverband besucht.
Für die Polizei gilt es aus diesem Grund: Kontrolliert werden eher die Verkaufsstellen, denn die Konsumenten. Auch dort läuft es in der Regel aber ohne gröbere Verstösse. Kurt Graf, Mediensprecher der Luzerner Polizei hält fest: «Wenn wir bei einer Kontrolle etwas zu beanstanden haben, gibt es eine Verwarnung. Beim nächsten Besuch ist das Problem in der Regel behoben.»
Laut der Schweizerischen Unfallverhütungsstelle SUVA gab es von 2010 bis 2014 jährlich rund 250 Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerken. Ungefähr die Hälfte davon ereigneten sich rund um den 1. August.