Kein Lehrplan, aber auch kein Gesetz und keine Verordnung regeln verbindlich, was die Luzerner Lehrpersonen ausserhalb ihres Kernauftrags noch zu leisten haben.
«Der Lehrplan regelt lediglich, dass die Kinder in ihrer Selbst- und Sozialkompetenz gefördert werden sollen. Dies geschieht natürlich bei ausserschulischen Aktivitäten wie Klassenlagern oder Schulreisen. Man kann diese Kompetenzen aber auch im schulischen Umfeld stärken», sagt Charles Vincent, Leiter der Dienststelle für Volksschulbildung.
Kinder wären die Leidtragenden
Er habe ein «gewisses Verständnis» für die Lehrpersonen, die genau in jenem Bereich Abstriche machen wollen - für den Fall, dass der Kantonsrat Ernst macht mit Sparen. Allerdings: «Für Kinder sind Theaterprojekte oder Klassenausflüge häufig mit positiven Erinnerungen verbunden», so Vincent weiter.
Der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband will diese Massnahmen - über das ganze sollen so 65 Stunden kompensiert werden - nur dann umsetzen, wenn der Kantonsrat das Sparpaket befürwortet.