Die Initiative will erreichen, dass die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz vom Kanton auf die Gemeinden übertragen wird. Diese sollen fortan auch für die Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig sein. Das Anliegen kommt aus den Reihen der SVP des Kantons Schwyz.
Der falsche Weg
Die faktische Umsetzung der in der Initiative vorgeschlagenen Regelungen sei zwar nicht unmöglich, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung vom Montag. Er ist aber der Ansicht, dass die Umsetzung der Initiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» anspruchsvoll und aufwendig wäre.
Die Regierung beurteilt weiter die Geschäftsführung der beiden kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden als gut. Keine Fürsorgebehörde im Kanton Schwyz hätte sich im Rahmen einer Umfrage für die Initiative ausgesprochen, schreibt die Regierung. Sie erachtet es auch als falsch, die mit grossem Aufwand geschaffene und funktionierende kantonale Organisation nach lediglich vier Jahren zu zerschlagen.