Die Finanzen der fünf Agglomerationsgemeinden des Kantons Luzern Ebikon, Emmen, Horw, Kriens und Luzern hätten sich in den Jahren 2009 bis 2015 ähnlich positiv entwickelt wie diejenigen des Kantons. Deshalb seien Sparmassnahmen zulasten der Gemeinden unfair. Die betroffenen Gemeinden zitieren hierzu ein Gutachten der Universität St. Gallen.
Finanzen von Gemeinden und Kanton gleichauf
Das Gutachten male die Zukunft des Luzerner Budgets weitaus weniger schwarz als das die Regierung tut. Die Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich NFA würden zwar voraussichtlich zwischen 2016 und 2019 zurückgehen, dies sei jedoch bloss «ein Übergangsproblem», schreiben die Gemeinden.
Explizit wehren sie sich gegen folgende Massnahmen, welche im geplanten Sparpaket des Kantons enthalten sind:
- Frühere Übertragung der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen an die Gemeinden
- Komplette Überwälzung der Kosten für Ergänzungsleistungen und AHV
- Streichung des Gemeindeanteils an Verkehrsabgaben und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA
«Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton missachtet»
Die fünf Agglomerationsgemeinden schreiben, mit diesen Massnahmen werde «die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden missachtet».
Die Gemeinden hätten die Steuerstrategie des Kantons in den vergangenen Jahren «solidarisch mitgetragen» und dadurch «erhebliche Steuerausfälle in Kauf genommen». Deswegen sei die Streichung der genannten drei Massnahmen eine legitime Forderung.