Der ausserkantonale Staatsanwalt will näher untersuchen, ob «ausreichend Alternativen zum gewählten Vorgehen» geprüft worden seien. Zweck der Untersuchung sei die «detaillierte Abklärung» des Polizeieinsatzes und der Frage der Verantwortlichkeit der Beschuldigten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am 8. März 2016 hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, eine Wohnung in Malters zu durchsuchen. Eine 65-jährige Frau in der Wohnung verweigerte der Polizei den Zutritt. Die Frau wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung der Hanfanlage ihres Sohnes. Nach 17 Stunden stürmte die Polizei die Wohnung. Sie fand die Frau leblos vor. Sie hatte sich selbst erschossen.
Sohn reichte Anzeige ein
Der Sohn der Verstorbenen reichte daraufhin Anzeige ein wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Tötung. Mit dem Verfahren wurde ein ausserkantonaler Staatsanwalt betraut. Der Aargauer Christoph Rüedi hat in einer Voruntersuchung die Umstände der Selbsttötung untersucht und dazu mehrere Personen befragt.