Das Urner Kantonsparlament hat verschiedene Änderungen des Planungs- und Baugesetzes beschlossen, mit 51 gegen 8 Stimmen und zwei Enthaltungen. Zu den neuen Bestimmungen findet noch eine Volksabstimmung statt.
Abgabe von 20 Prozent
So sollen Eigentümer, deren Grundstücke bei Neueinzonungen ohne jegliches Zutun des Besitzers stark an Wert gewinnen, eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent leisten. Das Geld fliesst in einen neuen, vom Kanton verwalteten Fonds. Aus diesem werden Grundstückbesitzer entschädigt, wenn ihr Land ausgezont wird und sie materiell enteignet werden.
Umstritten im Rat war die Höhe der Mehrwertabgabe. Der Regierungsrat schlug einen Satz von 30 Prozent vor, um genügend Geld für Entschädigungen zu generieren. Die vorberatende Justizkommission wollte aber nicht über den vom Bund vorgegebenen Mindestsatz von 20 Prozent hinausgehen.
Längere Frist zur Überbauung
Weiter legte der Landrat eine Frist von zwölf Jahren fest, innert der ein altes oder neues Grundstück in der Bauzone überbaut werden muss. Danach muss die Gemeinde eine Auszonung oder einen Kauf prüfen. Die Regierung schlug eine Frist von nur acht Jahren vor. Der Rat folgte aber knapp mit 30 gegen 29 Stimmen einem Antrag der SVP.