Aus Sicht der Einsprecher sind die Massnahmen unverhältnismässig. Gleichzeitig fordern sie teilweise höhere Entschädigungen, wie der Weggiser Gemeindeammann Baptist Lottenbach auf Anfrage erläuterte. Zu den konkreten Forderungen sagte er nichts.
Am Montag hatte das Luzerner Kantonsgericht einen Zwischenentscheid in der Sache gefällt. Dabei stützte es den Gemeinderat vorerst und bestätigte die Dringlichkeit des Betretungsverbots. Das bedeutet: Die Bewohner des Gebiets Horlaui müssen ihre Häuser verlassen und dürfen sie ab dem 1. August nicht mehr betreten. Allerdings darf die Gemeinde die Häuser bis mindestens am 31. Oktober nicht abreissen. Auch das hat das Gericht entschieden. Ein definitiver Entscheid über die Abbrüche ist noch nicht getroffen worden.
Kosten von sechs Millionen Franken
Die Häuser im Steilhang am Fuss der Rigi sollen abgerissen werden. Der Gemeinderat erachtet die drastische Massnahme als sicherste und günstigste Variante. Die Umsiedlung, die Felssicherungen und der geplante Abbruch der Häuser kosten gemäss Schätzungen von Weggis rund sechs Millionen Franken. Rund die Hälfte davon seien für Entschädigungen der Hausbesitzer vorgesehen, sagte Gemeindeammann Baptist Lottenbach.
An den Kosten beteiligen würden sich die Gebäudeversicherung, der Bund, der Kanton Luzern und die Gemeinde Weggis. Im Gesamtbetrag enthalten sind auch Landerwerbe. Weggis will die Grundstücke den Besitzern abkaufen.
Alle Betroffenen hätten im Dorf oder ausserhalb von Weggis eine Unterkunft für mindestens ein halbes Jahr gefunden. Nach dem Auszug will die Gemeinde die Felssicherungsarbeiten in Angriff nehmen. Einen möglichen Abbruch der Häuser plant die Gemeinde nicht vor dem 1. November.