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Zentralschweiz Zuger Kantonsgericht will Sika-Management anhören

Das Tauziehen um den Bauchemiekonzern Sika geht weiter. Das Zuger Kantonsgericht hat einen superprovisorischen Antrag der Gründerfamilie abgelehnt. Diese wollte mit dieser Massnahme die Absicht des Verwaltungsrats unterlaufen, das Stimmrecht der Gründerfamilie zu beschränken.

Der Sika-Verwaltungsrat will das Stimmrecht der Gründerfamilie auf 5% Namenaktien reduzieren. Die Familie, die ihre Aktien in der Schenker-Winkler Holding hält, bezeichnet dies als illegal. Sie hält über die Familienholding 16,4% des Kapitals und kontrolliert damit 52,6% der Stimmen. Die Familie will ihren Anteil an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Die Sika-Führung spricht von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion und versucht diese mit allen Mitteln zu verhindern.

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Sika beschäftigt Zuger Kantonsgericht (11.2.2015)
01:13 min
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Ein Mittel ist der Versuch der Stimmrechtsbeschränkung. Dagegen wehrt sich die Familienholding und hat beim Kantonsgericht Zug eine vorsorgliche Massnahme beantragt. Dieser superprovisorische Antrag wurde abgelehnt, wie Sika mitteilte. Das Kantonsgericht will zuerst beide Seiten anhören, wie aus der Medienmitteilung der Familienholding hervorgeht.

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