Eine seit 2015 geplante temporäre Asylunterkunft in der Zuger Gemeinde Baar kommt nicht zustande. Die Bauherrin hat das Baugesuch zurückgezogen, nachdem Anwohner gegen dieses bis vor Bundesgericht gezogen sind.
Der Kanton Zug hatte der Hotz Obermühle AG 2015 den Zuschlag für eine Asylunterkunft auf dem Areal «Obermüli Süd» an der Langgasse gegeben. Bereits vor drei Jahren erhielt sie von der Gemeinde die Baubewilligung für ein temporäres Gebäude für 100 Asylsuchende. Diese habe sie nun zurückgezogen, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte.
Einsprache bis vor Bundesgericht
Auf dem Areal planen die Besitzer eine Wohn- und Gewerbeüberbauung. Bis es soweit ist, wollten sie einen Teil für die temporäre Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung stellen, vorerst für fünf, später für zehn Jahre. Diese Zeit ist mittlerweile fast zur Hälfte abgelaufen.
Roman Hotz, Geschäftsleiter der Hotz Obermühle AG begründet auf Anfrage den Rückzug so: «Wir haben nun konkrete Bauabsichten für das Gelände.» Vor vier Jahren hätten sie eine Baueingabe für eine temporäre Nutzung gemacht, eine rechtskräftige Baubewilligung liege aber immer noch nicht vor.
Anwohner reichten gegen die Baubewilligung Beschwerde ein. Diese wurde von der Gemeinde, vom Regierungsrat und vom Zuger Verwaltungsgericht abgelehnt. Seit Juni liegt sie nun beim Bundesgericht, dessen Entscheid dürfte aber mit dem Rückzug des Baugesuchs keine Auswirkungen mehr auf den konkreten Fall haben.
Plätze für Flüchtlinge braucht es trotzdem
Die Besitzerin wolle nun mit den definitiven Bauplänen auf dem Areal vorwärts machen und arbeite einen einfachen Bebauungsplan aus. Die als Zwischennutzung gedachte temporäre Asylunterkunft werde nicht weiter einbezogen.
Die Zuger Regierung habe Verständnis für den Entscheid, heisst es in der Mitteilung. Aktuell drohten deswegen keine Engpässe. Aber Platz für Flüchtlinge brauche es nach wie vor.