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Zürich Schaffhausen 13 Jahre Haft und «kleine Verwahrung» für Kleinkindererzieher

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilt einen ehemaligen Kleinkindererzieher zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnet eine stationäre Massnahme an. Der knapp 32-jährige Mann hatte zwischen 2006 und 2011 schwere sexuelle Übergriffe auf kleine Mädchen begangen.

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den geständigen Täter wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie. Man könne sich kaum einen schlimmeren Fall von Kindsmissbrauch vorstellen, sagten die Richter am Schluss der Urteilsverkündung. Das Verhalten des Täters wiege sehr schwer.

Die Richter folgten in ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte bereits eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert. Zwar attestiere das psychiatrische Gutachten dem Mann eine Persönlichkeitsstörung, diese mindere die Schuldfähigkeit aber nur wenig.

Einigkeit bei Verteidigung und Staatsanwaltschaft

«Kleine Verwahrung»

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Wird die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, verbringt ein Verurteilter die Strafe in einer geschlossenen Anstalt, bis keine Rückfallgefahr mehr besteht. Ist die Therapie nicht erfolgreich, kann die «kleine Verwahrung» auch in eine eigentliche Verwahrung umgewandelt werden.

Der Verteidiger hatte 8 Jahre Gefängnis beantragt, auch er plädierte aber dafür, dass diese Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Somit sprachen sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung für die «kleine Verwahrung» aus. Der Verurteilte befindet sich seit dem Sommer 2012 bereits im vorzeitigen Massnahmevollzug in der Strafanstalt Pöschwies.

Fall sorgte für grosse Betroffenheit

Der Erzieher arbeitete in einer privaten Kinderkrippe in Volketswil, als er im Frühling 2011 verhaftet wurde. Die Polizei hatte einen Tipp erhalten, der Mann sei im Besitz von Kinderpornographie.

In der Untersuchungshaft gestand der Mann, dass er an seiner Arbeitsstelle vier Mädchen sexuell misshandelt hatte. In seiner Freizeit beim Kinderhüten hatte er drei weitere Mädchen misshandelt. Alle Übergriffe fanden im Milieu der christlichen Freikirche ICF statt. Das älteste Mädchen war damals knapp sieben Jahre alt, das jüngste gerade mal sechs Monate.

Belastendes Material in frommem Buch versteckt

Die sexuellen Übergriffe fotografierte oder filmte er. Die Bilder tauschte er danach im Internet mit Gleichgesinnten aus. An der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte die Festplatte in einem präparierten Buch versteckt hatte. Dessen Titel: «Was die Bibel uns lehrt».

Laut der Anklageschrift brachte er die Kinder mit kleinen Geschenken - Süssigkeiten oder Schlüsselanhängern - dazu, mitzumachen. Später setzte er sie unter Druck und redete ihnen ein, Mama und Papa würden böse werden, wenn sie davon erführen. Der Angeklagte habe die wehrlosen Mädchen schamlos und bei klarem Vorsatz ausgenützt, sagte der Staatsanwalt am Mittwochmorgen in seinem Plädoyer. Seine Taten habe er nur unter Druck gestanden, er sei deshalb ein notorischer Lügner und es sei nicht klar, ob er sich nicht noch an mehr Mädchen vergangen habe.

In seinem Schlusswort beteuerte der Beschuldigte er bereue wirklich, was er getan habe. Es seien «schlimme, abscheuliche Taten». Er würde sein «Leben geben», um alles rückgängig zu machen.

Der Fall hatte Konsequenzen für die Krippen im Kanton Zürich: Seit 2012 müssen sie in ihren Konzepten zwingend ausführen, wie sie das Risiko von sexuellen Übergriffen möglichst klein halten wollen.

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