«Zürisee für alli» hiess die Initiative, die sich für einen Weg rund um den Zürichsee einsetzte. Das Problem: Vielerorts ist das Ufer nicht öffentlich zugänglich, weil es sich in Privatbesitz befindet. Zwar war dieser Privatbesitz ursprünglich Konzessionsland, wurde also aufgeschüttet und könnte wieder enteignet werden. Doch genau an diesen Enteignungen entzündete sich der politische Streit. Für die Bürgerlichen kamen sie nicht in Frage, für die Linken schon.
Zum Schluss musste das Bundesgericht entscheiden, ob das Enteignungsverbot, welches der Kantonsrat ins Gesetz schrieb, rechtlich zulässig war oder nicht. Es entschied gegen das Verbot. Das Seeuferweg-Gesetz, das seit dem 1. April 2016 in Kraft ist, enthält also theoretisch die Möglichkeit zu Enteignungen, aber nur in einem sehr engen Rahmen.
Wichtiger dürften andere Bestimmungen im Gesetz sein. Ab sofort reserviert der Kanton Zürich pro Jahr sechs Millionen Franken für den Bau eines Zürichsee-Uferwegs. Die Gemeinden müssen sich mit einem Fünftel an den Baukosten beteiligen, wenn «die Wegabschnitte einen hohen Erholungswert aufweisen sowie in unmittelbarer Nähe zum Gewässer verlaufen», heisst es in der Mitteilung des Kantons. Wo die Uferwege gebaut werden, ist in den Richtplänen bereits festgelegt.