Alle Impfungen dürfen die Zürcher Apothekerinnen und Apotheker nicht selbst durchführen. Ausser der Impfung gegen Grippe ist ihnen erlaubt, gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) zu impfen, sowie Folgeimpfungen gegen Hepatitis vorzunehmen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt ist. Impfen lassen dürfen sich in der Apotheke nur gesunde Personen ab 16 Jahren.
Möglichst hohe «Durchimpfungsrate»
Das Ziel der neuen Regelung ist für den Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger klar: Möglichst viele Menschen sollen sich unkompliziert impfen lassen können. Im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt er: «Diese Liberalisierung steht im Interesse der öffentlichen Gesundheit: möglichst hoher Schutz der Bevölkerung, möglichst hohe Durchimpfungsrate.» Zürich sei der erste Kanton, der eine solche Änderung im Impfbereich umsetze.
Spezialausbildung und Bewilligung nötig
Apothekerinnen und Apotheker, die ohne ärztliche Verschreibung impfen wollen, brauchen dafür eine Bewilligung, die mit klaren Vorgaben verknüpft ist. Sie müssen über eine genügende Aus- und Weiterbildung verfügen. Derzeit verfügen rund 50 Apothekerinnen und Apotheker im Kanton über die erforderliche Weiterbildung. Wie viele von ihnen eine Bewilligung beantragen, ist noch nicht bekannt.
Lorenz Schmid, Präsident des Zürcher Apothekerverbandes, freut sich über die neuen Möglichkeiten, sieht in ihnen allerdings nur einen ersten Schritt. Er möchte nicht nur gegen Zecken und Grippe impfen dürfen: «Impfungen sollen in Zukunft generell in der Apotheke gemacht werden dürfen.»
Auch die Ärzte freuts
Dass Apothekerinnen und Apotheker impfen dürfen, freut nicht nur ihr eigener Verband, sondern auch die Ärztegesellschaft. Apotheker und Ärzte müssten zusammenarbeiten und die Grundversorgung gemeinsam gewährleisten, sagt Josef Widler, Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft. Der Streit um die Medikamentenabgabe sei unterdessen ein alter Zopf: «Dass man findet, der andere könne nichts, das ist etwas Dummes. Über diesen Krieg sind die meisten vernünftigen Ärzte und Apotheker wohl hinweg.»
Die Neuerung gilt ab 1. September – rechtzeitig vor der nächsten saisonalen Grippewelle.