In ihrem Schlusswort sagte die Beschuldigte unter Tränen, dass ihr «alles einfach nur leid tue». Dass sie ihre Kinder umgebracht habe, sei für sie heute selber unvorstellbar. Sie wisse nicht, wie sie mit dieser Schuld weiterleben solle. Seit dem Geständnis im Dezember habe sie sehr mit sich zu kämpfen.
Keine «kleine Verwahrung» fordert der Staatsanwalt
Nun liegt der Ball beim Gericht, das bis am 29. Januar ein Urteil fällen muss. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung. Dafür soll die Frau eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten. Als Ergänzung dazu soll sie gemäss Anklage eine ambulante Massnahme absolvieren, also im Rahmen der Freiheitsstrafe an ihren psychischen Problemen arbeiten. Bei dieser Verurteilung würde sie frühestens in 15 Jahren bedingt entlassen - auch wenn die Therapie schon früher erfolgreich wäre.
Was der Staatsanwalt entschieden ablehnt, ist eine stationäre Massnahme nach Artikel 59, die «kleine Verwahrung», wie sie Gerichtspsychiater Frank Urbaniok empfiehlt. Dabei handelt es sich um eine intensive Therapie, die zeitlich nicht befristet ist und im Frauengefängnis Hindelbank BE absolviert werden kann. Alle fünf Jahre wird dabei geprüft, ob die Rückfallgefahr gesenkt werden konnte. Schlägt die Therapie an, können die Verurteilten unter Umständen bedingt entlassen werden. Darüber entscheiden aber nicht Richter, sondern Fachleute und Psychiater. Für den Staatsanwalt in diesem Fall «ein unerträgliches Szenario», das dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit widersprechen würde. Es gehe nicht an, dass jemand, der drei Kinder getötet habe, vielleicht schon nach wenigen Jahren wieder freikomme. «Das ist nicht gerecht.»
Anwalt will intensive Therapie
Genau eine solche «kleine Verwahrung» fordert hingegen der Anwalt der Beschuldigten. So sei sichergestellt, dass sie die Behandlung konstant bekomme, sagte er. Die Therapie würde gemäss Gutachten mindestens 10 Jahre dauern. Der Verteidiger forderte für seine Mandantin eine Verurteilung wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung, nicht aber wegen Mordes, weil sie nicht geplant habe, ihre Kinder zu töten. Eine Freiheitsstrafe solle zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben werden. Als Begründung für ihre Taten zog der Anwalt die Kindheit der Beschuldigten heran, die von Gewalt geprägt gewesen sei. Die gebürtige Österreicherin sei deshalb «früh in ihrer Entwicklung stehen geblieben». Nur der Körper sei weitergewachsen.
Dieser Argumentation widersprach der Staatsanwalt. Das von der Beschuldigten gezeichnete Bild der Raben-Eltern sei zu bezweifeln. Zudem sei eine schwierige Kindheit ohnehin keine Begründung und schon gar keine Entschuldigung für solche Taten.
225'000 Franken als Genugtuung
Nicht erschienen ist am Dienstag der Ex-Mann der 39-Jährigen. Sein Anwalt hatte die Aufgabe, das Leben der drei toten Kinder in Geld umzumünzen. 225'000 Franken forderte er in seinem Plädoyer als Genugtuung. Sein Mandant habe wieder ins Leben zurückgefunden, sagte er. Zumindest gegen aussen funktioniere er wieder. Von seiner Ex-Frau habe er aber bis heute keine Entschuldigung gehört.
In der Nacht auf Heiligabend 2007 erstickte die Beschuldigte in der Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge. Erst im Dezember 2012 legte sie ein Geständnis ab. Dabei enthüllte sie auch, dass sie 1999 bereits ihre sieben Woche alte Tochter getötet hatte.