Das Grundstück der stillgelegten Schiessanlage in Hüntwangen war durch Blei und Antimon belastet – eine Gefahr für das Grundwasser. 2009 wurde der Boden saniert. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich verpflichtete das Verteidigungsdepartement des Bundes, 30 Prozent der Kosten von total rund 190'000 Franken zu übernehmen.
Das AWEL begründete dies damit, dass der Bund die Verschmutzung des Bodens durch das 'Obligatorische' mitverursacht habe. Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigte diese Verfügung.
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil nun zum Schluss, dass die Eidgenossenschaft nicht als unmittelbare Verursacherin der Umweltbelastung gelte. Damit hafte sie auch nicht für die Folgen davon. Zwar schreibe der Bund Gemeinden und Kantonen vor, dass sie Anlagen für das 'Obligatorische' betreiben müssten, es liege aber an ihnen, Massnahmen zu treffen, damit keine Umweltschäden aufträten.
Bund zahlt bereits
Die Vorgeschichte
2005 wurde eine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten geschaffen. Damit erhalten Kantone einen pauschalen Beitrag aus dem Altlastenfonds des Bundes. Im Fall von Hüntwangen hat das Bundesamt für Umwelt 2011 eine Abgeltung von 40 Prozent der Sanierungskosten an den Kanton Zürich verfügt.