Die Bau- und Zonenordnung legt auf die Parzelle genau fest, wo was wie gebaut werden darf. Sie ist für Grundstück- und Liegenschaftenbesitzer verbindlich. Der Stadtrat hat sie 2013 verabschiedet und zusammen mit dem regionalen Richtplan öffentlich aufgelegt. Die Kritik liess nicht auf sich warten. Es gingen über 500 Einwendungen ein.
An seiner grundsätzlichen Stossrichtung hat der Stadtrat nun in der neuen Fassung nichts geändert. Er will vor allem die bestehenden Bauzonen effizient nutzen und die inneren Reserven ausschöpfen. Für markante Um- oder Aufzonungen sieht die Stadtregierung keinen Anlass. Die bisherige BZO berge noch genügend Potenzial, erklärt Hochbauvorsteher André Odermatt. «Es gibt für die nächsten 15 Jahre noch zusätzlichen Raum für 200'000 Einwohner und 120'000 Arbeitsplätze».
Berücksichtigte Einwendungen
Gewisse Einwendungen hat der Stadtrat aber berücksichtigt. So hat er etwa die umstrittene Untergeschossregelung korrigiert. Demnach dürfen Bauherren zwar keine Untergeschosse mehr bauen, dafür ein zusätzliches Vollgeschoss.
Ganz vom Tisch ist ein Artikel betreffend gemeinnütziger Wohnungen. Mit diesem wollte der Stadtrat sein Ziel, einen Drittel gemeinnützige Wohnungen bauen zu lassen, in der BZO verankern. Die Eigentümer hätten eine höhere Ausnützung erhalten, wenn sie dafür einen Anteil Genossenschaftswohnungen gebaut hätten.
Kritik vor allem von grüner Seite
Die Reaktionen auf die überarbeitete BZO fallen gemischt aus. Die FDP der Stadt Zürich zeigt sich äusserst zufrieden und wertet den neuen Vorschlag gar als «Erfolg für die FDP», da die wesentlichsten Kritikpunkte der Partei berücksichtigt worden seien. Verärgert reagieren die Grünen. Sie sprechen von «Geschenken an Investoren ohne Gegenwert für die Allgemeinheit».
Der Hauseigentümerverband (HEV) bezeichnet die BZO als «etwas moderater, aber nicht viel besser». Die neue Regelung betreffend Untergeschosse bringt nach Ansicht des HEV nicht die gewünschte grössere Ausnutzung.