«Carlos» habe den Hungerstreik nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit seinem engsten Umfeld und seiner Verteidigung eingestellt, teilte sein Anwalt Stephan Bernard mit. Bei der Ankündigung des Hungerstreiks in der vergangenen Woche hiess es, «Carlos» und seine Eltern wollten damit erreichen, dass die Spezialbetreuung in einer billigeren Variante fortgesetzt wird. Auch sein Anwalt hält die von der Jugendanwaltschaft verfügte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung für «pädagogisch nicht nachvollziehbar».
Beschwerde eingereicht
Stephan Bernard hat unterdessen gegen die Versetzung ins Massnahmenzentrum Uitikon ZH (MZU) Beschwerde beim Zürcher Obergericht eingereicht. Es sei «Carlos» ein sehr grosses Anliegen, das höchste kantonale Gericht nicht mit moralischen Appellen unter Druck zu setzen. Er wolle vielmehr mit rechtlichen und pädagogischen Argumenten überzeugen, teilte Bernard mit.
Bericht der Justizkommission im Kantonsrat
Voraussichtlich am 9. Dezember wird sich der Zürcher Kantonsrat mit einem Bericht der Justizkommission zum Fall «Carlos» beschäftigen. «Carlos» war seit seiner Kindheit immer wieder mit den Behörden in Konflikt geraten. Positive Veränderungen brachte erst eine 1-zu-1-Betreuung rund um die Uhr – ein so genanntes Sondersetting. Diese Spezialbehandlung und vor allem die Kosten in Höhe von gut 29'000 Franken monatlich wurden nach der Ausstrahlung eines Dokfilms von SRF heftig kritisiert.