SRF: Das Bundesgericht hat letzte Woche entschieden: «Carlos» müsse sofort freigelassen werden, für die Unterbringung im Massnahmezentrum Uitikon (MZU) gebe es keine rechtliche Grundlage: Eine Ohrfeige für die Jugenanwaltschaft und Sie als obersten Chef!
Martin Graf: Genau genommen war es eine Ohrfeige für das Obergericht. Das Obergericht hat ja unseren Entscheid geschützt. Wenn schon die Juristen derart uneinig sind, dann wirds für den Vollzug relativ schwierig.
Dennoch, das Urteil richtet sich klar gegen den Entscheid der Jugendanwaltschaft.
Das ist richtig. Wir waren aber überzeugt, dass wir mit einer Unterbringung im MZU eine langfristige Lösung gehabt hätten. Die Voraussetzung dafür wäre aber die Kooperation von «Carlos» gewesen, die dann nicht eingetreten ist. Das haben wir vielleicht falsch beurteilt.
Zudem wollten wir immer eine offene Unterbringung, das MZU stellte aber die Bedingung, dass «Carlos» zuerst ein paar Monate in der geschlossenen Abteilung beobachtet wird. Trotzdem hielten wir das MZU für eine erstklassige – und zielführende Unterbringung.
Das Bundesgericht sah dies anders. Es habe keine rechtliche Grundlage gegeben und Sie hätten auf nur auf öffentlichen Druck gehandelt.
Wir akzeptieren dieses Urteil selbstverständlich. Aber das Bundesgericht hat meiner Ansicht nach die Ereignisse seit dem August ausgeblendet. Das bedaure ich. Denn es hat «Carlos» für seine Zukunft nicht geholfen. Jetzt haben wir aber wieder ein Sondersetting und hoffen, dass die Sache nun zur Ruhe kommt.
Laut Bundesgericht hat die aufgeheizte Stimmung zum Fehlentscheid geführt, «Carlos» einzusperren.
Das kann man unterschiedlich beurteilen. Das Problem ist, dass jeder sein eigenes Süppchen kochte. Die Rehabilitation der Eltern, die Medien - die Zeitungen wollten ihre Blätter füllen -, Politikerkarrieren. Niemand interessierte sich wirklich für die Lösung des Falls.
Dann sind Ihrer Meinung nach weder in der Justizdirektion noch bei der Jugendanwaltschaft Fehler gemacht worden?
Doch. Es hat Fehler gegeben. Das haben wir auch kundgetan. Das Sondersetting war bei den Kosten unsorgfältig. Es war nicht genügend straff geschnürt, die Psychotherapie hat gefehlt. Es ging zu lang, bis wir eine Anschlusslösung hatten im Massnahmezentrum Uitikon. Die Kooperationsbereitschaft haben wir falsch beurteilt. Vielleicht haben wir auch Fehler gemacht bei der Kommunikation mit dem Anwalt von «Carlos». Diese Fehler hätte man früher erkennen können. Da stehe auch ich in der Verantwortung.
Letztes Jahr sagten Sie, teure Sondersettings gebe es nicht mehr. Nun wurde Ihnen vom Bundesgericht wieder eines aufgebrummt. Wie geht es abgesehen von «Carlos» weiter mit Sondersettings im Kanton Zürich?
Sondersettings bleiben eine Lösung im Einzelfall – im seltenen Einzelfall, wie eben bei «Carlos».