Mit dem Urteil des Bundesgerichts endet ein Planungs- und Rechtsstreit, der vor 15 Jahren begann. Die Besitzer hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Häuser an der Turbinenstrasse einer neuen Strassenführung Platz machen sollten. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten sie im Mai 2013 Recht erhalten. Das Bundesgericht beurteilt die Sachlage nun anders.
Bundesgericht tadelt das Bundesverwaltungsgericht
Die Vorinstanz habe das Interesse der Eigentümer viel zu stark gewichtet, und es habe die Situation mit den verkehrs- und sicherheitstechnischen Aspekten verkannt. Bei der geplanten Strasse gehe es um einen Anschluss an eine Nationalstrasse, der entsprechende Anforderungen erfüllen müsse.
Trotz des klaren Entscheids zeigten die Richter Verständnis für die Bewohner der Häuser. Der vorgängig durchgeführte Augenschein habe gezeigt, dass dort eine ganz andere Welt anzutreffen sei, hielten sie fest. Ein Gegensatz, wie er verglichen mit dem Prime Tower kaum grösser sein könnte.
Enttäuschte Eigentümer – erfreuter Kanton
Für die Eigentümer ist das Urteil des Bundesgerichts nach dem Erfolg bei der Vorinstanz eine bittere Niederlage. Es habe sich gezeigt, dass der Rechtsschutz für Eigentümer in grossstädtischen Ballungszentren sehr gering sei, hält einer ihrer Anwälte gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» fest.
Erleichtert zeigt man sich dagegen beim Kanton Zürich, der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes weitergezogen hatte. Mit dem Urteil des Bundesgerichtes sind aber noch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt. Als nächstes muss sich der Kanton mit den Besitzern der Liegenschaften darauf einigen, wieviel Geld ihnen als Entschädigung für die Enteignung zusteht. Bis das «Nagelhaus» abgerissen wird, dürfte es deshalb noch einmal einige Zeit dauern.